§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Verein betreibt ein vereinsinternes Fitnessstudio („Trainingsbereich“).
(2) Das Mitglied erhält das Recht, die Räumlichkeiten und die bereitgestellten Trainingsgeräte im
Rahmen dieses Vertrags und der jeweils gültigen Hausordnung zu nutzen.
(3) Die Nutzung ist größtenteils Vereinsmitgliedern vorbehalten. Eine Übertragung oder
Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
§ 2 Voraussetzungen der Nutzung
(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Unterzeichnung dieses Nutzungsvertrags.
(2) Das Mitglied bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Nutzung bestehen.
Der Verein empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor Trainingsbeginn.
(3) Zur Nutzung ist eine Codekarte Pflicht, diese muss gegen 20,00€ Kaution in der
Geschäftsstelle erworben werden. Die Codekarte darf nicht weitergegeben werden. Bei Verstoß
werden 20,00€ zusätzlich mit Abbuchung des nächsten Mitgliedsbeitrags abgerechnet.
§ 3 Nutzungszeiten
(1) Die Nutzung ist nur während der vom Verein festgelegten Öffnungs- bzw. Trainingszeiten
möglich.
(2) Der Verein behält sich vor, Öffnungszeiten zu ändern oder die Anlage temporär zu schließen
(z. B. für Reparaturen, Veranstaltungen, Sicherheit).
§ 4 Nutzung durch Minderjährige
(1) Minderjährige benötigen zur Nutzung des Trainingsbereichs die schriftliche Einwilligung
einer sorgeberechtigten Person.
(2) Die Nutzung erfolgt altersbeschränkt:
- Unter 14 Jahren: Bei Mitgliedschaft eines Elternteils dürfen die jeweiligen Kinder umsonst zur Trainingszeit der Eltern mittrainieren
- ab 14 Jahren: Nutzung mit Einverständniserklärung der Eltern
- ab 16 Jahren: Nutzung ohne ständige Aufsicht
(3) Der Verein behält sich vor, die Nutzung durch Minderjährige einzuschränken oder nur unter
bestimmten Bedingungen zu erlauben.
§ 5 Beitrag / Nutzungsentgelt
(1) Für die Nutzung kann ein gesonderter Beitrag erhoben werden:
siehe Beitragstabelle
(2) Der Beitrag wird bei jährlicher Zahlung zusammen mit dem regulären Mitgliedsbeitrag
eingezogen bzw. bei monatlicher Zahlung immer zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats
(3) Eine anteilige Erstattung bei Nichtnutzung ist nur in Sonderfällen gestattet.
§ 6 Pflichten des Mitglieds
(1) Die Hausordnung des Fitnessstudios, insbesondere hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und
Umgang mit Geräten, ist verpflichtend einzuhalten. Gewichte dürfen nicht mutwillig
fallengelassen werden. Es ist stets ein Handtuch unter die Sitzfläche bzw Rückenlehne zu legen.
Saubere Schuhe und saubere Kleindung sind Pflicht. Kein Tennissand oder andere
Verschmutzungen sind erlaubt. Der Zutritt ist nur mir sauberen Sport- oder Joggingschuhen
gestattet. Bei Verstößen können die Kosten der Reinigung dem Mitglied in Rechnung gestellt
werden.
(2) Geräte sind sachgemäß und entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu benutzen.
(3) Schäden, Unfälle oder Defekte sind dem Verein unverzüglich zu melden.
(4) Das Mitbringen von Gästen ist untersagt.
(5) Ein Training unter Einfluss von Alkohol
oder Drogen ist untersagt.
§ 7 Haftung
(1) Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder
persönliche Gegenstände.
(3) Das Mitglied haftet für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Bei Diebstahl von Gegenständen wird die Mitgliedschaft sofort gekündigt, ohne Erstattung
des Beitrags. Zusätzlich kann Schadenersatz verlangt werden.
§ 8 Unterweisung
(1) Vor der ersten Nutzung erfolgt eine Einweisung in die Geräte durch eine vom Verein
benannte Person. Diese findet einmal wöchentlich an einem festen Termin statt.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der
Mitgliedschaft und Vertragsdurchführung.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am ………….. und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende (bei monatlichen Verträgen) und mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende (bei
Jahresverträgen) gekündigt werden.
§ 11 Videoüberwachung und Einwilligung in
Videoaufnahmen
(1) Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Bereiche des vereinsinternen
Fitnessstudios aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Personen und Eigentum
videoüberwacht werden können.
(2) Die Videoüberwachung dient ausschließlich folgenden Zwecken:
• Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
• Sicherstellung der Hausordnung
• Kontrolle unbefugter Zutritte
(3) Die Aufzeichnungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und nur
autorisierten Personen zugänglich gemacht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich,
wenn gesetzlich erforderlich (z. B. im Rahmen polizeilicher Ermittlungen).
(4) Mit seiner Unterschrift erklärt das Mitglied seine Einwilligung in die Videoüberwachung
gemäß den oben genannten Zwecken.
(5) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Im
Falle eines Widerrufs kann der Verein die Nutzung des Fitnessstudios aus Sicherheitsgründen
einschränken oder untersagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Es gilt das Vereinsrecht sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Einwilligung zum Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftmandat)