Fitness Studio

Kraft. Gesundheit. Leitung.

Beiträge Fitnessstudio

Gültig für Geschäftsjahr 2026

monatlich jährlich
für Mietglieder:
Erwachsene 35,00 € 350,00 €
Schüler/Studenten bis 25 J. 30,00 € 300,00 €
Senioren:
ganztags 35,00 € 350,00 €
(08:00-14:00 Uhr) 25,00 € 250,00 €
Nicht-Mitglieder:
Erwachsene 40,00 € 400,00 €
Schüler/Studenten bis 25 J. 35,00 € 350,00€
Senioren:
ganztags 40,00 € 400,00 €
(08:00-14:00 Uhr) 35,00 € 350,00 €
Jetzt Mitglied werden

Mitgliedsantrag

SEPA-Lastschriftsmandat 

DE89ZZZ00000489187

1.  Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den Tennisclub TC Blau-Weiss Vaihingen-Rohr e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Beiträge

ab Fälligkeit, zu Lasten meines oben genannten Bankkontos einzuziehen.


2. SEPA-Lastschriftsmandat

Ich ermächtige den Tennisclub TC Blau-Weiss Vaihingen-Rohr e.V. Zahlungen von meinem oben genannten Bankkonto

mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Tennisclub Blau-Weiss Vaihingen-Rohr

e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages

verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


3. Datenschutz

Der Tennisclub Blau-Weiss Vaihingen-Rohr e.V. behandelt die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder entsprechend

der aktuellen Datenschutzgrundverordnung mit Anwendbarkeit ab dem 25.05.2018. Die detaillierten Datenschutz

bestimmungen sind auf unserer Vereinswebsite (www.tc-blau-weiss.com) einsehbar. 

§ 1 Vertragsgegenstand


(1) Der Verein betreibt ein vereinsinternes Fitnessstudio („Trainingsbereich“).


(2) Das Mitglied erhält das Recht, die Räumlichkeiten und die bereitgestellten Trainingsgeräte im

Rahmen dieses Vertrags und der jeweils gültigen Hausordnung zu nutzen.


(3) Die Nutzung ist größtenteils Vereinsmitgliedern vorbehalten. Eine Übertragung oder

Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.


§ 2 Voraussetzungen der Nutzung


(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Unterzeichnung dieses Nutzungsvertrags.


(2) Das Mitglied bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Nutzung bestehen.

Der Verein empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor Trainingsbeginn.


(3) Zur Nutzung ist eine Codekarte Pflicht, diese muss gegen 20,00€ Kaution in der

Geschäftsstelle erworben werden. Die Codekarte darf nicht weitergegeben werden. Bei Verstoß

werden 20,00€ zusätzlich mit Abbuchung des nächsten Mitgliedsbeitrags abgerechnet.


§ 3 Nutzungszeiten


(1) Die Nutzung ist nur während der vom Verein festgelegten Öffnungs- bzw. Trainingszeiten

möglich.


(2) Der Verein behält sich vor, Öffnungszeiten zu ändern oder die Anlage temporär zu schließen

(z. B. für Reparaturen, Veranstaltungen, Sicherheit).


§ 4 Nutzung durch Minderjährige


(1) Minderjährige benötigen zur Nutzung des Trainingsbereichs die schriftliche Einwilligung

einer sorgeberechtigten Person.


(2) Die Nutzung erfolgt altersbeschränkt:


  •  Unter 14 Jahren: Bei Mitgliedschaft eines Elternteils dürfen die jeweiligen Kinder umsonst zur Trainingszeit der Eltern mittrainieren

  • ab 14 Jahren: Nutzung mit Einverständniserklärung der Eltern

  • ab 16 Jahren: Nutzung ohne ständige Aufsicht

(3) Der Verein behält sich vor, die Nutzung durch Minderjährige einzuschränken oder nur unter

bestimmten Bedingungen zu erlauben.


§ 5 Beitrag / Nutzungsentgelt


(1) Für die Nutzung kann ein gesonderter Beitrag erhoben werden:

siehe Beitragstabelle 


(2) Der Beitrag wird bei jährlicher Zahlung zusammen mit dem regulären Mitgliedsbeitrag

eingezogen bzw. bei monatlicher Zahlung immer zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats


(3) Eine anteilige Erstattung bei Nichtnutzung ist nur in Sonderfällen gestattet.


§ 6 Pflichten des Mitglieds


(1) Die Hausordnung des Fitnessstudios, insbesondere hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und

Umgang mit Geräten, ist verpflichtend einzuhalten. Gewichte dürfen nicht mutwillig

fallengelassen werden. Es ist stets ein Handtuch unter die Sitzfläche bzw Rückenlehne zu legen.

Saubere Schuhe und saubere Kleindung sind Pflicht. Kein Tennissand oder andere

Verschmutzungen sind erlaubt. Der Zutritt ist nur mir sauberen Sport- oder Joggingschuhen

gestattet. Bei Verstößen können die Kosten der Reinigung dem Mitglied in Rechnung gestellt

werden.


(2) Geräte sind sachgemäß und entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu benutzen.


(3) Schäden, Unfälle oder Defekte sind dem Verein unverzüglich zu melden.


(4) Das Mitbringen von Gästen ist untersagt.


(5) Ein Training unter Einfluss von Alkohol 

oder Drogen ist untersagt.


§ 7 Haftung


(1) Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.


(2) Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder 

persönliche Gegenstände.


(3) Das Mitglied haftet für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


(4) Bei Diebstahl von Gegenständen wird die Mitgliedschaft sofort gekündigt, ohne Erstattung

des Beitrags. Zusätzlich kann Schadenersatz verlangt werden.


§ 8 Unterweisung


(1) Vor der ersten Nutzung erfolgt eine Einweisung in die Geräte durch eine vom Verein

benannte Person. Diese findet einmal wöchentlich an einem festen Termin statt.


§ 9 Datenschutz


(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der

Mitgliedschaft und Vertragsdurchführung.


(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich.


§ 10 Vertragsdauer und Kündigung


(1) Der Vertrag beginnt am ………….. und läuft auf unbestimmte Zeit.


(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende (bei monatlichen Verträgen) und mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende (bei

Jahresverträgen) gekündigt werden.


§ 11 Videoüberwachung und Einwilligung in 

Videoaufnahmen


(1) Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Bereiche des vereinsinternen

Fitnessstudios aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Personen und Eigentum

videoüberwacht werden können.


(2) Die Videoüberwachung dient ausschließlich folgenden Zwecken:

• Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus

• Sicherstellung der Hausordnung

• Kontrolle unbefugter Zutritte


(3) Die Aufzeichnungen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und nur

autorisierten Personen zugänglich gemacht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich,

wenn gesetzlich erforderlich (z. B. im Rahmen polizeilicher Ermittlungen).


(4) Mit seiner Unterschrift erklärt das Mitglied seine Einwilligung in die Videoüberwachung

gemäß den oben genannten Zwecken.


(5) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Im

Falle eines Widerrufs kann der Verein die Nutzung des Fitnessstudios aus Sicherheitsgründen

einschränken oder untersagen.


§ 12 Schlussbestimmungen


(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


(3) Es gilt das Vereinsrecht sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 13 Einwilligung zum Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftmandat)